Offener Brief zur Grundsteuer in Fürstenwalde
Unser Ortsverbandsvorsitzender Gordon Starcken hat zur letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung einen Offenen Brief zur Festlegung der Grundsteuer-Hebesätze in Fürstenwalde verfasst. Wohngrundstücke werden im Zuge der Grundsteuerreform unverhältnismäßig mehr belastet gegenüber Nichtwohngrundstücken. Die Grundsteuer für Wohngrundstücke vervierfacht sich zum Teil (siehe Beispielrechnungen im Dokument unten). Das belastet Eigentümer ebenso wie Mieter.
Die Kommunen können hieran bei der Festlegung der Hebesätze aber nichts ändern, ohne bei einer Senkung auf ein Niveau des jetzigen Aufwandes für Eigentümer und Mieter massive Einnahmeverluste bei der Grundsteuer hinnehmen zu müssen.
Ein Gesetz zu differenzierten Hebesätzen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke, wie es in Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt beschlossen würde, könnte hier helfen. Mit differenzierten Hebesätzen könnte die Aufkommensneutralität für die Kommune und die annähernde Aufwandsneutralität für die Steuerzahler erreicht werden.
Ein solches Gesetz müsste allerdings der Landtag beschließen. Die Gemeinde kann hier nicht alleine handeln. Daher rufen wir Sie auf: Schreiben Sie an die Landesregierung und die von Ihnen gewählten Landtagsabgeordnete, schildern Sie das Problem und fordern Sie das Gesetz für differenzierte Hebesätze.